Hausordnung der Gesamtschule 3 mit gymnasialer Oberstufe

Wir wollen eine Schule sein,
in der sich alle fair und mit gegenseitigem Respekt begegnen, in der Konflikte nicht durch Macht oder Gewalt gelöst werden, sondern durch Gespräche und Argumente, in der unterschiedliche Meinungen und Lebensformen vertreten sind und als Bereicherung angesehen werden und in der alle sich auf folgende Regeln verständigen und sie beachten:

1.  Allgemeine Verhaltensregeln

Gegenseitige Rücksichtnahme und die Vermeidung von Unfallgefahren sind oberste Gebote im Schulalltag! 

Deshalb

  • ist Rennen, Drängeln, Schubsen und Beine stellen untersagt.
  • werden die Lichtschächte auf dem Schulhof nicht betreten.
  • ist das Werfen von Schneebällen wegen der damit verbundenen Unfallgefahr zu unterlassen.
  • dürfen Waffen oder gefährliche Gegenstände (Messer, Laserpointer, Feuerwerkskörper, Katapulte, Spielzeugwaffen u.ä.) nicht in die Schule mitgebracht werden. Wird ein solcher Gegenstand bei einem Schüler gefunden, so wird er von der Lehrkraft eingezogen und nur den Erziehungsberechtigten zurückgegeben.

 2. Aufenthaltsräume für Schüler

  • Als solche können die Räume der Schulsozialarbeiterin im Dachgeschoss und der Bibliotheksraum in der 3.Etage sowie die mit Tischen und Stühlen ausgestatteten Nischen im EG genutzt werden. Nach Fertigstellung des Anbaus befinden sich die Aufenthalts- und Freizeiträume in diesem Gebäude.
  • Während der Freistunden erfolgt der Aufenthalt im Freizeit- bzw. Ganztagsbereich oder auf dem Schulhof, aber nicht im Eingangsbereich (nicht vor der Schule).

 3. Einlass und Unterrichtszeiten

  • Der Einlass der Schüler erfolgt erst ab 7.50 Uhr und nur über den Haupteingang.
  • Schlechtwettervariante: Der Einlass erfolgt bereits vor 7.50 Uhr und alle Schüler halten sich entweder im Einlassbereich oder im EG auf. Das Betreten der OG ist vor dem Klingeln (7.50 Uhr) nicht gestattet.
  • Spätestens fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn (mit dem Vorklingeln) sollten alle Schüler an ihren Plätzen sein und sich auf die kommende Stunde vorbereiten (Vorbereitungszeit).
  • Die Stunden beginnen und enden für Schüler und Lehrer pünktlich mit dem Klingelzeichen.
  • Lärmen auf dem Schulhof und in den Fluren während der Unterrichtszeiten stört und hat deshalb zu unterbleiben.

    Unterrichtzeiten

    0. Stunde: 07.05-07.50 Uhr

    1. Stunde: 08.00-08.45 Uhr

    2. Stunde: 08.55-09.40 Uhr, danach große Pause

    3. Stunde: 09.55-10.40 Uhr

    4. Stunde: 10.50-11.35 Uhr, danach große (Mittags-)Pause

    5. Stunde: 12.00-12.45 Uhr

    6. Stunde: 12.55-13.40 Uhr

    7. Stunde: 13.50-14.35 Uhr

    8. Stunde: 14.40-15.25 Uhr

    9. Stunde: 15.30-16.15 Uhr

4. Pausenregelung

  • In den großen Pausen verlassen alle Schüler das Schulgebäude über die (beiden) Hintereingänge und halten sich dann auf dem Schulhof auf. Der Aufenthalt zwischen und an den parkenden Autos ist nicht erlaubt.
  • Ausschließlich Schüler der 11. bis 13. Klassen dürfen sich auf dem SEK II – Gelände aufhalten.
  • Alle Schüler der SEK I (auch SEK II?) dürfen während der Pausenzeit das Schulgelände grundsätzlich nicht verlassen.
  • Bei Regen bzw. schlechtem Wetter wird abgeklingelt und die Schüler begeben sich in den Raum, in dem ihre nächste Unterrichtsstunde stattfindet und verbringen dort ihre Pause.
  • Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Sie sollten auf kürzestem Weg, aber nicht während des Unterrichts aufgesucht werden.
  • Anfragen vor dem Lehrerzimmer sollten nur in dringenden Fällen und nur von dem betroffenen bzw. beauftragten Schüler vorgebracht werden.

5. Vertretungsregelung

  • Jeder Schüler ist täglich dazu verpflichtet, sich selbständig zum Vertretungsunterricht zu informieren.
  • Der Klassensprecher, sein Stellvertreter oder ein Vertreter aus dem Kurs benachrichtigen den stellvertretenden Schulleiter, ersatzweise das Sekretariat, wenn spätestens zehn Minuten nach Stundenbeginn noch immer keine Lehrkraft bei der Klasse eingetroffen ist.
  • Erteilte Aufgaben für eine selbständige Arbeit in der SEK II sind i.d.R. in der Schule zu erledigen (Davon abweichende Regelungen trifft der zuständige Fachlehrer.)

6. Verhalten im Klassenraum

  • Gegenseitige Rücksichtnahme und pflegliche Behandlung des Mobiliars sind oberste Prinzipien.
  • Ein von der Klasse eingerichteter Ordnungsdienst (2 Schüler im wöchentlichen Wechsel) kümmert sich um die Beseitigung von Müll und Unrat und wischt die Tafel.
  • Speisen und Getränke sind vor Beginn der Unterrichtsstunde wegzupacken.
  • Es ist ein Gebot des Anstands, dass die Kopfbedeckung vor dem Unterrichtsbeginn abzulegen ist.
  • Zum Unterrichtsende werden in allen Räumen die Stühle hochgestellt.

7. Umgang mit Eigentum

  • Die Schüler achten auch in den Pausen selbst auf ihre Schultaschen und Bücher und gehen verantwortungsvoll mit eigenem und fremdem Eigentum um.
  • Wertvolle Gegenstände, höhere Geldbeträge und teure Fahrräder sollten nicht mitgebracht werden, da sie in der Schule nicht versichert sind und bei Verlust nicht ersetzt werden.
  • Wer Mobiliar, Wände und Toiletteneinrichtungen beschmiert oder mutwillig beschädigt, wird dafür zur Verantwortung gezogen. Vorrang vor Ordnungsmaßnahmen hat die persönliche Wiedergutmachung des angerichteten Schadens durch den Verursacher. Darüber hinaus noch anfallende Kosten für Ersatz, Reparatur und Reinigung von Schuleigentum tragen verursachende Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte.
  • Schulbücher und Lernmittel sind Eigentum des Schulträgers (Landkeis). Sie sind schonend und pfleglich zu behandeln. Bei Klassen- oder Schulwechsel werden sie der Schule zurück-gegeben. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten.

8. Mobiltelefone

  • Mobiltelefone sind während der Vorbereitungs- und der Unterrichtszeit auszuschalten und in der Tasche zu verwahren.
  • Das Filmen, das Fotografieren, das Abspielen und die Weitergabe von Videos sind auf dem Schulgelände strengstens verboten. Bei wiederholter Zuwiderhandlung wird das Handy von der Lehrkraft eingezogen und ist von einem Erziehungsberechtigten abzuholen. Volljährigen Schülern ist das Abholen eingezogener Handys erst nach dem Unterrichtsende gestattet.

 9. Hofdienst

(Freiwillige) Schüler aus der SEK II, die an einem sichtbar zu tragenden Kärtchen zu erkennen sind, unterstützen die aufsichtführenden Lehrkräfte und sorgen mit dafür, dass die Toiletten nicht als Aufenthaltsräume dienen und alle Schüler das Schulhaus in den großen Pausen zügig verlassen.

Die SEK II-Schüler sind in eigener Verantwortung für Sauberkeit und Ordnung auf ihrem Gelände zuständig und auch dafür, dass sich dort keine SEK I-Schüler aufhalten.

 10. Rauchen und sonstige Drogen

  • Auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen sind das Rauchen und der Konsum von Alkohol verboten.
  • Bei Konsum oder Weitergabe illegaler Drogen und Alkohol wird die Polizei eingeschaltet.

 11. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

  • Die aufgestellten Regeln sollen dazu beitragen, dass Gefahren, Störungen und Streit vermieden werden.
  • Schüler, die gegen die Regeln verstoßen, müssen mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen  rechnen, z.B. Aufräum- und Säuberungsdienste, Nachsitzen oder andere gemeinnützige Tätigkeiten.
  • Bei schwerer oder wiederholter Missachtung der Hausordnung kann die Klassenkonferenz eine Ordnungsmaßnahme beantragen, z.B. schriftlicher Verweis, Ausschluss vom Unterricht, Ausschluss von der Klassenfahrt, Versetzung in die Parallelklasse.

12. Fehlzeiten und Erkrankungen von Schülern

  • Wer sich im Laufe des Schultages krank fühlt, meldet sich persönlich bei der Lehrkraft der laufenden oder der nachfolgenden Stunde und im Sekretariat ab. Die Sekretärin benachrichtigt die Eltern minderjähriger Schüler telefonisch.
  • Erkrankungen sind von den Eltern minderjähriger Schüler bzw. dem volljährigen Schüler bereits am ersten Krankentag telefonisch zu melden und spätestens am dritten Tag nach Wiedererscheinen schriftlich zu entschuldigen.
  • Eine Attestpflicht (Krankenschein) ist in begründeten Fällen von der Lehrkraft zu verfügen.
  • Bei absehbar längeren Fehlzeiten ist die Klassenlehrkraft telefonisch oder schriftlich zu benachrichtigen.
  • Anträge auf Beurlaubung von einzelnen Stunden bis zu maximal 3Tagen sind rechtzeitig vorher bei der Klassenlehrkraft / dem Tutor schriftlich abzugeben (Ausnahme: vor und nach den Ferien).
  • Anträge auf Beurlaubung ab 4 Tagen sind mindestens 4 Wochen vor dem Beurlaubungstermin schriftlich an den Schulleiter zu richten.
  • Alle Beurlaubungsanträge müssen eine stichhaltige Begründung enthalten. Verlängerung von Ferien, persönliche Urlaubsplanungen und preisgünstige Flüge sind kein Beurlaubungsgrund.
  • Passiert auf dem Schulweg, während der Pausen oder im Unterricht ein Unfall, muss dies im Sekretariat gemeldet werden, damit Versicherungsschutz gewährleistet ist.

13. Schulveranstaltungen

  • Schulveranstaltungen sind Aktivitäten, an denen außerhalb des Unterrichts alle Schüler zur Teilnahme verpflichtet sind. Dazu gehören insbesondere Klassen- und  Studienfahrten, Wandertage, Exkursionen und besondere Projekttage, z.B. Schulfest,Theaterveranstaltungen, Sporttag,…
  • Eine Beurlaubung von Schulveranstaltungen ist wie bei Beurlaubung vom Unterricht nur in begründeten Ausnahmefällen und unter Angabe der besonderen Gründe möglich.